AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das brickit Betriebssystem
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der brickit AG (nachfolgend „brickit“) und ihren Kunden betreffend die Nutzung des brickit Betriebssystems und der damit verbundenen Leistungen. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und selbständig Erwerbende, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Kunde“).
1.2.Diese AGB gelten auch für kostenlose Testzugänge und vorvertragliche Nutzungsphasen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3.Art, Umfang und Konditionen der Leistungen ergeben sich aus der individuellen Offerte, der Bestellung, der Auftragsbestätigung und der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung. Individuell vereinbarte Bestimmungen gehen diesen AGB vor.
1.4.Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn brickit ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss und Testzugänge
2.1.Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine individuelle Offerte von brickit annimmt, brickit eine elektronische Bestellung des Kunden ausdrücklich bestätigt oder das kostenpflichtige Abonnement freischaltet, oder der Kunde den Betrag einer von brickit zugestellten Vorausrechnung vollständig bezahlt. Mit der Zahlung bestätigt der Kunde die Annahme der in der Vorausrechnung bezeichneten Leistungen und der dort aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei dieser Form des Vertragsabschlusses ist der Eingang der vollständigen Zahlung bei brickit massgeblich.
2.2.Bei einem kostenlosen Testzugang kommt ein auf die Testdauer beschränktes unentgeltliches Nutzungsverhältnis zustande. Der Testzugang wird nicht automatisch kostenpflichtig, sofern der Kunde kein kostenpflichtiges Abonnement bestellt oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3.Registrierungsanfragen und elektronische Bestellungen des Kunden stellen Anträge auf Zugang beziehungsweise Vertragsabschluss dar. brickit ist berechtigt, diese bis zur ausdrücklichen Bestätigung oder Freischaltung abzulehnen, insbesondere wenn berechtigte Zweifel an der Identität, Zahlungsfähigkeit oder rechtmässigen Nutzung bestehen.
3. Vertragsgegenstand
3.1.brickit stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das brickit Betriebssystem als web- und mobilbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur Verfügung. Die Software unterstützt insbesondere die Verwaltung von Kunden, Aufträgen, Planung, Ausführung, Zeiterfassung, Dokumentation, Offerten, Rechnungen und Auswertungen.
3.2.Der konkrete Funktionsumfang, die Anzahl und Art der Benutzerlizenzen, die Abrechnungsperiode sowie allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus der Bestellung oder der individuellen Offerte.
3.3.Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere individuelle Anpassungen, Datenaufbereitungen, Schulungen oder Beratungsleistungen, sind nicht Bestandteil des Abonnements und können separat vereinbart und verrechnet werden.
3.4.Die für den Zugang erforderliche Internetverbindung sowie geeignete Endgeräte, Betriebssysteme und Browser sind vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen.
3.5.brickit ist berechtigt, die Software laufend weiterzuentwickeln und durch Updates oder Upgrades zu verändern, sofern die vertragsgemässe Nutzung dadurch nicht ohne sachlichen Grund wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Nutzungsrechte und Immaterialgüterrechte
4.1.brickit gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, das brickit Betriebssystem im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
4.2.Die Nutzung ist auf die vom Kunden benannten Mitarbeitenden und sonstigen berechtigten Nutzer sowie die gebuchte Anzahl Benutzerlizenzen beschränkt. Benutzerkonten dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam verwendet werden. Eine Neuzuweisung bei einem Personalwechsel bleibt zulässig.
4.3.Der Kunde darf die Software insbesondere nicht vervielfältigen, vermieten, verkaufen, unterlizenzieren, Dritten zugänglich machen, Sicherheitsmechanismen umgehen oder mittels Reverse Engineering untersuchen, soweit dies nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich erlaubt ist.
4.4.Sämtliche Immaterialgüterrechte am brickit Betriebssystem, an der Dokumentation, an Vorlagen sowie an Weiterentwicklungen und allgemeinen Anpassungen verbleiben bei brickit oder den jeweiligen Rechteinhabern. Abweichende Regelungen für individuell entwickelte Arbeitsergebnisse bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
5. Benutzerkonten und Sicherheit
5.1.Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen und diese während der Vertragsdauer aktuell zu halten.
5.2.Zugangsdaten und Authentifizierungsmittel sind vertraulich zu behandeln und durch angemessene organisatorische und technische Massnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde ist für die Verwaltung und Deaktivierung der Benutzerkonten seiner Nutzer verantwortlich.
5.3.Handlungen, die über ein Benutzerkonto des Kunden vorgenommen werden, gelten als dem Kunden zuzurechnen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass der Zugriff ohne sein Verschulden durch eine unbefugte Person erfolgte.
5.4.Der Kunde informiert brickit unverzüglich über vermutete oder festgestellte Sicherheitsvorfälle, missbräuchliche Zugriffe oder kompromittierte Zugangsdaten.
6. Verantwortung für Eingaben und Geschäftsdokumente
6.1.Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmässigkeit und rechtzeitige Erfassung sämtlicher Daten verantwortlich, die er oder seine Nutzer in das brickit Betriebssystem eingeben, importieren, übermitteln oder darin bearbeiten.
6.2.Dies gilt insbesondere für Arbeitszeiten, Pausen, Absenzen, Rapporte, Mitarbeiter- und Auftragszuordnungen sowie weitere lohn-, abrechnungs- oder nachweispflichtige Angaben. brickit ist nicht verpflichtet, solche Angaben inhaltlich zu prüfen, zu genehmigen oder mit den tatsächlichen Verhältnissen abzugleichen.
6.3.Der Kunde ist verpflichtet, die mit der Software erstellten Offerten, Rechnungen, Rapporte, Auswertungen, Mahnungen und sonstigen Dokumente vor ihrer Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche, steuerliche sowie arbeitsrechtliche Konformität zu prüfen.
6.4.Vorlagen, Berechnungen, Kennzahlen, Preisangaben und andere Arbeitshilfen ersetzen keine fachliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Kunde bleibt für seine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Dokumentations-, Abrechnungs- und Kontrollpflichten verantwortlich.
6.5.Beruht ein falsches Ergebnis trotz korrekter und vollständiger Eingabe nachweislich auf einem von brickit zu vertretenden Softwarefehler, gelten die Bestimmungen über Gewährleistung und Haftung gemäss Ziffern 15 und 16.
7. Weitere Pflichten des Kunden
7.1.Der Kunde nutzt die Leistungen ausschliesslich vertragsgemäss und rechtmässig. Er darf insbesondere keine rechtswidrigen, schädlichen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte speichern oder übermitteln.
7.2.Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zur Verfügung. Bei Fehlermeldungen beschreibt er das Problem nachvollziehbar und unterstützt brickit soweit zumutbar bei der Reproduktion und Behebung.
7.3.Der Kunde prüft Dateien vor der Übermittlung auf Schadsoftware und setzt angemessene Sicherheitsmassnahmen nach dem anerkannten Stand der Technik ein.
7.4.Für aus der Software versendete E-Mails und andere Mitteilungen ist der Kunde verantwortlich. Er stellt insbesondere die richtige Adressierung, die erforderlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen sowie die Einhaltung geschäftskritischer Fristen sicher.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Support
8.1.brickit ist bemüht, das brickit Betriebssystem rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einer separaten Leistungsvereinbarung vereinbart wurde.
8.2.Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmassnahmen, technischen Störungen, höherer Gewalt oder Ausfällen von Drittanbietern auftreten. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt und so kurz wie möglich gehalten.
8.3.Der im Abonnement enthaltene Standardsupport wird über die von brickit bekanntgegebenen Kanäle während der publizierten Geschäftszeiten erbracht. Anfragen werden nach Möglichkeit innert angemessener Frist bearbeitet. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
8.4.Individuelle Schulungen, Einrichtungsarbeiten, Datenbereinigungen, kundenspezifische Anpassungen und Support für Drittprodukte können nach vorgängiger Vereinbarung separat verrechnet werden.
9. Kundendaten und Datenschutz
9.1.Sämtliche Rechte an den vom Kunden bereitgestellten oder mit der Software erzeugten Kundendaten verbleiben beim Kunden. brickit erhält daran nur die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte.
9.2.Soweit brickit Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, bleibt der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und brickit handelt als Auftragsbearbeiter. Soweit erforderlich, schliessen die Parteien ergänzend eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung, die Bestandteil des Vertrags wird.
9.3.brickit ist berechtigt, sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer für Hosting, Kommunikation, Support, Zahlungsabwicklung und weitere technische Leistungen beizuziehen. Bei einer Datenbearbeitung im Ausland stellt brickit die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Voraussetzungen sicher.
9.4.brickit greift auf Kundendaten nur zu, soweit dies für die Vertragserfüllung, den Support, die Sicherheit, die Fehlerbehebung oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
9.5.brickit darf anonymisierte und aggregierte Nutzungs- und Statistikdaten zur Analyse, Sicherheit und Weiterentwicklung der Leistungen verwenden, sofern daraus weder der Kunde noch einzelne Personen identifiziert werden können.
10. Datensicherung, Datenexport und Löschung
10.1.brickit trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Sicherung des Betriebs und führt regelmässige Datensicherungen durch. Bestimmte Wiederherstellungszeiten, Sicherungsintervalle oder Aufbewahrungsfristen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
10.2.Der Kunde bleibt für eigene gesetzliche Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten verantwortlich. Er hat die für seinen Geschäftsbetrieb erforderlichen Dokumente und Daten in angemessenen Abständen über die verfügbaren Funktionen zu exportieren und ausserhalb der Software aufzubewahren.
10.3.Der Kunde kann während der Vertragsdauer die Herausgabe seiner Kundendaten in einem von brickit unterstützten, gebräuchlichen Format verlangen. Dies gilt auch während einer Kontosperre. Für Exporte ausserhalb vorhandener Selbstbedienungsfunktionen kann brickit nach vorgängiger Information eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
10.4.Nach Vertragsende kann der Kunde während 30 Tagen die Herausgabe seiner Kundendaten verlangen. Danach ist brickit berechtigt, die Kundendaten zu löschen oder zu anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen. Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen der üblichen Sicherungszyklen gelöscht.
10.5.Ein Anspruch auf die Bereitstellung zusätzlicher Software oder auf die Überführung in ein vom Kunden gewünschtes Drittsystem besteht nicht.
11. Drittanbieter und Kommunikationsdienste
11.1.Bestimmte Funktionen können von Leistungen Dritter abhängen, insbesondere von Hosting-, E-Mail-, Zahlungs-, Karten-, Signatur- oder Schnittstellenanbietern. Bedingungen eines Drittanbieters gelten für den Kunden nur ergänzend, wenn der Kunde die betreffende Drittleistung selbst auswählt oder aktiviert und ihm die Bedingungen vor der Aktivierung zugänglich gemacht wurden.
11.2.brickit übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder unveränderte Fortführung von Drittleistungen, soweit deren Ausfall oder Änderung ausserhalb des Einflussbereichs von brickit liegt.
11.3.Für aus der Software versendete E-Mails und andere elektronische Mitteilungen besteht keine Zustellgarantie. brickit kann den Versand bei konkreten Anzeichen für Spam, Missbrauch, Rechtsverletzungen oder Sicherheitsrisiken vorübergehend einschränken oder sperren.
11.4.Bei Schnittstellen zu Drittanbietern gewährleistet brickit keine jederzeitige, vollständige, fehlerfreie oder verzögerungsfreie Datenübertragung, soweit Störungen auf den Drittanbieter, dessen Schnittstelle, Änderungen an Drittsystemen, fehlerhafte Ausgangsdaten, kundenseitige Konfigurationen oder andere Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von brickit zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, übertragene, importierte und exportierte Daten sowie daraus erzeugte Geschäftsdokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Für von brickit zu vertretende Fehler der eigenen Schnittstellen gelten die Ziffern 15 und 16.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
12.1.Der Kunde schuldet die in der Bestellung oder individuellen Offerte ausgewiesene Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, sind die dem Kunden bei Abgabe der Bestellung oder bei Vertragsabschluss angezeigten Preise massgeblich.
12.2.Die Vergütung wird für die gewählte monatliche oder jährliche Abrechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
12.3.Zusätzliche Benutzerlizenzen und Upgrades können während der Vertragsperiode aktiviert und anteilsmässig verrechnet werden. Reduktionen und Downgrades werden auf das Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam.
12.4.Bei Zahlungsverzug ist brickit nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, den Zugang bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Die Zahlungspflicht für die vereinbarte Vertragsperiode bleibt bestehen.
12.5.Der Kunde darf Forderungen gegenüber brickit nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.
13. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung
13.1.Der Vertrag beginnt zum in der Bestellung oder individuellen Offerte festgelegten Zeitpunkt. Fehlt eine solche Angabe, beginnt er mit der Freischaltung des kostenpflichtigen Abonnements.
13.2.Der Vertrag wird für die gewählte monatliche oder jährliche Vertragsperiode abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um eine weitere gleich lange Periode, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
13.3.Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Die Kündigung kann über die dafür vorgesehene Funktion im Benutzerkonto oder per E-Mail erfolgen.
14. Sperrung und ausserordentliche Kündigung
14.1.brickit kann den Zugang vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn der Kunde gegen diese AGB oder geltendes Recht verstösst, Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, die Sicherheit der Systeme gefährdet oder ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht.
14.2.Soweit die Dringlichkeit es zulässt, informiert brickit den Kunden vorgängig über die Sperre und gibt ihm Gelegenheit, den Grund innert angemessener Frist zu beseitigen. Sicherheitsbedingte Sofortmassnahmen bleiben vorbehalten.
14.3.Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für brickit insbesondere vor, wenn der Kunde eine wesentliche Vertragspflicht trotz angemessener Nachfrist verletzt, wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder die Leistungen für rechtswidrige Zwecke nutzt.
14.4.Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden. Bereits bezahlte Vergütungen werden nicht zurückerstattet, soweit die Vertragsbeendigung vom Kunden zu vertreten ist. Das Recht auf Datenherausgabe gemäss Ziffer 10 bleibt vorbehalten.
15. Gewährleistung
15.1.brickit gewährleistet, dass das brickit Betriebssystem bei vertragsgemässer Nutzung im Wesentlichen die vereinbarten Funktionen erfüllt. Eine vollständig unterbrechungs- und fehlerfreie Nutzung wird nicht gewährleistet.
15.2.Der Kunde meldet festgestellte Mängel unverzüglich und beschreibt sie so genau, dass brickit sie nachvollziehen und reproduzieren kann.
15.3.brickit hat zunächst das Recht, einen Mangel innert angemessener Frist durch Nachbesserung, Update, Ersatzlösung oder einen zumutbaren Workaround zu beheben.
15.4.Keine Gewährleistung besteht für Störungen, die insbesondere auf nicht vertragsgemässe Nutzung, falsche oder unvollständige Eingaben, ungeeignete Endgeräte, fehlende Internetverbindungen, Veränderungen durch den Kunden oder Drittleistungen zurückzuführen sind.
16. Haftung
16.1.brickit haftet unbeschränkt für Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von brickit verursacht wurden, sowie in weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
16.2.Für leicht fahrlässig verursachte direkte Schäden ist die Haftung von brickit, soweit gesetzlich zulässig, auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses bezahlte Vergütung beschränkt. Bei einer kürzeren Vertragsdauer ist die während dieser Dauer bezahlte Vergütung massgeblich.
16.3.Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktions- und Nutzungsausfälle, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie vermeidbare Datenverluste, ausgeschlossen. Der Ausschluss von Ansprüchen Dritter gilt nicht, soweit brickit den zugrunde liegenden Umstand zu vertreten hat.
16.4.brickit haftet insbesondere nicht für Schäden oder Ansprüche, die aus falschen, unvollständigen oder verspäteten Eingaben des Kunden oder seiner Nutzer entstehen. Dies gilt ausdrücklich auch für falsch rapportierte Arbeitszeiten, Pausen, Absenzen, Mitarbeiterzuordnungen oder andere lohn- und abrechnungsrelevante Angaben.
16.5.Ebenso ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für Schäden aufgrund der Verletzung von Mitwirkungs-, Kontroll-, Sicherungs- oder Aufbewahrungspflichten des Kunden, aufgrund höherer Gewalt, aufgrund von Störungen des Internets oder aufgrund von Drittleistungen ausserhalb des Einflussbereichs von brickit.
16.6.Der Kunde hält brickit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Kundendaten, rechtswidrigen Mitteilungen oder einer sonstigen vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen.
16.7.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Organe, Mitarbeitende, Hilfspersonen und Unterauftragnehmer von brickit.
17. Vertraulichkeit und Referenznennung
17.1.Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Durchführung des Vertrags.
17.2.Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits bekannt oder öffentlich zugänglich waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offengelegt werden müssen.
17.3.brickit darf den Namen, das Logo oder Erfolgsgeschichten des Kunden nur mit dessen vorgängiger Zustimmung als Referenz verwenden. Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.
17.4.Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Vertragsende fort.
18. Änderungen der Leistungen, Preise und AGB
18.1.brickit ist berechtigt, Leistungen, Preise und diese AGB für die Zukunft anzupassen, wenn sachliche Gründe bestehen, insbesondere aufgrund rechtlicher oder technischer Änderungen, Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder veränderter Kosten von Drittanbietern.
18.2.Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail, innerhalb der Software oder in anderer geeigneter Textform mitgeteilt.
18.3.Führt eine Änderung zu einer erheblichen Verschlechterung für den Kunden, kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt ausserordentlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung und nutzt der Kunde die Leistungen nach dem Inkrafttreten weiter, gelten die Änderungen als angenommen.
18.4.Preisänderungen werden frühestens auf Beginn der nächsten Vertragsperiode wirksam. Das Kündigungsrecht gemäss Ziffer 18.3 bleibt vorbehalten.
19. Schlussbestimmungen
19.1.Der Kunde darf den Vertrag oder einzelne Rechte daraus nur mit vorgängiger Zustimmung von brickit auf Dritte übertragen. brickit darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern dem Kunden daraus keine wesentlichen Nachteile entstehen.
19.2.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
19.3.Mitteilungen können per E-Mail, über das Benutzerkonto oder an die zuletzt bekanntgegebene Postadresse erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.
19.4.Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts zur Anwendung.
19.5.Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rotkreuz, Kanton Zug, Schweiz.
19.6.Bei Auslegungsfragen zwischen verschiedensprachigen Fassungen ist die deutschsprachige Fassung massgebend.
Zuletzt aktualisiert: 18.08.2026